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Umstieg von Asylgesetz auf NAG

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/umstieg-asyl-niederlassung.html

Wenn Sie seit 12 Monaten durchgehend mit einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltsberechtigung plus gemäß Asylgesetz in Österreich leben, müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung oder eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.
Beantworten Sie die Fragen im Online-Assistenten und Sie erfahren, ob Sie den Daueraufenthalt