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Gaststättenerlaubnis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14008-VLR/gaststaettenerlaubnis/

Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte  dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle  anbieten. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtszeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben.
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Aufenthaltstitel / Niederlassungserlaubnis (Antragsabgabe) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13783-VLR/aufenthaltstitel-niederlassungserlaubnis-antragsabgabe/

Das Bürgerbüro der Stadt Warendorf gibt Anträge auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, Anträge zur Freizügigkeitsbescheinigung und Anträge zur Ausstellung / Verlängerung von internationalen Reiseausweisen aus. Sie können die ausgefüllten Anträge mit den benötigten Unterlagen beim Bürgerbüro wieder abgeben. Die Anträge werden dann vom Bürgerbüro an den Kreis Warendorf weitergeleitet. Eine Bestätigung über die Antragsabgabe wird Ihnen direkt ausgehändigt. Falls Sie eine Fiktionsbescheinigung benötigen, ist diese direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Warendorf anzufordern. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. 
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