In der Bilanzierung im Klimaschutzkonzept konnten die überdurchschnittlich hohen Treibhausemissionen von 29,11 t CO₂-eq pro Einwohner:in für 2019 verdeutlicht werden. Dies ist damit zu begründen, dass Staßfurt ein starker Wirtschaftsstandort mit energieintensiven Betrieben ist, das heißt, es sind viele Betriebe vorhanden, die Verbrennungsprozesse für die Energieerzeugung benötigen. Um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 nach dem novellierten Bundesklimaschutzgesetztes auch in Staßfurt zu erreichen, besteht ein großer Handlungsbedarf. Seit 01.01.2024 gilt das sogenannte Wärmeplanungsgesetz, welches die Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland schafft. Durch das Gesetz werden alle Kommunen ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die Wärmewende ist ein wichtiger Gestaltungsauftrag für die Kommunen. Sie kann die Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen, um die Wärmeversorgung zukunftsfähigaufzustellen und für die Bürger:innen so sicher, umweltfreundlich und kostengünstig wie möglich zu organisieren. Regionale Potenziale sollen erkannt und diese mit Kooperationen aus Handwerk und lokalen Unternehmen gesteigert werden. Um diese Herausforderungen der Wärmewende zu meistern, wird ein klarer, lokaler Plan benötigt. Die Stadt Staßfurt hat die Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans seit Mitte März 2025 gemeinsam mit der Firma Megawatt begonnen. Im September 2024 erhielt die Stadt Staßfurt die Zusage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über eine 100%ige Förderung.
Dieser fand am 12.08.2025 online statt, auf der die ersten Zwischenergebnisse vorgestellt