Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemÀß § 45 StVO Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemÀß § 45 StVO Genehmigung eines Haltverbots gemÀß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn z.B. wegen eines Möbelumzuges oder anderer Lieferverkehr das Parken zum Zwecke der Anlieferung vorÃŒbergehend unterbunden werden muss. Zu diesem Zweck werden Halt- oder Parkverbotszonen eingerichtet. Antrag auf Genehmigung eines Haltverbots gemÀß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO Ausnahmegenehmigungen (Hindernisse) Der Antrag muss gestellt werden, wenn durch das Aufbringen eines Hindernisses (Baumaterial, Container, Kran) oder Àhnliches der Verkehr eingeschrÀnkt oder behindert wird. Antrag auf Ausnahmegenehmigungen (Hindernisse) Ausnahmegenehmigung gemÀß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung das Befahren vorschreibt oder verbietet, z.B. Durchfahrtsverbote oder das Befahren von FußgÀngerzonen. Die konkrete Örtlichkeit muss benannt werden, zu welchem Zweck die Ausnahmegenehmigung benötigt wird und gegen welches Verbot/Gebot verstoßen werden soll. Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemÀß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Ausnahmegenehmigung (Sonntagsfahrverbot und/oder Ferienreiseverordnung) An Sonntagen und Feiertagen dÃŒrfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschÀftsmÀßigen oder entgeltlichen Beförderung von GÃŒtern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulÀssigen Gesamtmasse ÃŒber 7,5 t sowie AnhÀnger hinter Lastkraftwagen nicht gefÃŒhrt werden. Wer derartige GÃŒterbeförderungen vornehmen will benötigt eine Ausnahme, in der StVO sind in § 30 Abs. 3 Nr. 1 – 7 sind bereits AusnahmetatbestÀnde aufgefÃŒhrt, hierfÃŒr ist keine Ausnahmeregelung erforderlich. Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Sonntagsfahrverbot und/oder Ferienreiseverordnung) DurchfÃŒhrung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemÀß § 29 Abs. 2 StVO Veranstaltungen, fÃŒr die Straßen mehr als verkehrsÃŒblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedÃŒrfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße fÃŒr den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschrÀnkt wird. Dazu gehören ÃŒberwiegend sportliche Veranstaltungen (LÀufe, Radsportveranstaltungen, Autokorsos oder UmzÃŒge, z.B. SchÃŒtzenzunft) Antrag auf DurchfÃŒhrung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemÀß § 29 Abs. 2 StVO Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fÃŒr Handwerksbetriebe nach § 46 StVO (Sonderparken) Die Ausnahme kann beantragt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung (Parkverbot, Bewohnerparken, gebÃŒhrenpflichtiges Parken, zeitlich befristetes Parken) das Halten oder Parken verbietet bzw. einschrÀnkt. Diese Regelung gilt nur fÃŒr gewerblich arbeitende Betriebe und soziale Dienste (Pflegedienste), ein entsprechender Auftrag ist fÃŒr die Erteilung erforderlich. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fÃŒr Handwerksbetriebe nach § 46 StVO (Sonderparken) Nachweise, die in den jeweiligen AntrÀgen gefordert werden, sind in jedem Fall vorzulegen, die Bearbeitung ist gebÃŒhrenpflichtig.
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