In ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2024 hatte die Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg den neuen Hebesatz von 650 von Hundert zur Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025 festgesetzt. Warum Àndert sich die Grundsteuer? Die Grundsteuer Àndert sich, weil die bisherige Berechnung auf veralteten Einheitswerten basierte. In den alten BundeslÀndern waren diese Werte aus dem Jahr 1964. In den neuen BundeslÀndern beruhen sie auf dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Bewertung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklÀrt und eine Neuregelung angeordnet. Die FinanzÀmter haben deshalb alle GrundstÌcke in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und neu bewertet. FÌr jedes GrundstÌck gilt nun ein aktualisierter, neuer Einheitswert und Grundsteuer-Messbetrag, der die Grundlage fÌr die Erhebung der Grundsteuer seitens der Kommunen ist. Was bedeutet dies fÌr EigentÌmerinnen und EigentÌmer? Alle GrundstÌcks-EigentÌmerinnen und -EigentÌmer der Vier-Tore-Stadt wurden bereits von ihrem Finanzamt Ìber ihren neuen Grundsteuer-Messbetrag informiert. Ab dem 13. Januar 2025 erhalten sie nun die darauf basierenden Grundsteuerbescheide fÌr das Jahr 2025. Damit erhalten in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg rund 15.000 Grundsteuerpflichtige erstmals ihre Benachrichtigung Ìber die Berechnung dieser Steuer nach der bundesweiten Reform. ErlÀuterungen im folgenden Video:
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