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Reisepass beantragen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:907/reisepass-beantragen/

Eine der schönsten Zeiten im Jahr ist der Urlaub. Die Vorfreude ist groß umso ärgerlicher ist es, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Schnell kommt dann Panik auf.Daher empfehlen wir:Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Gültigkeit Ihrer nötigen Reisedokumente!Bitte erkundigen Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Urlaubsziels: Reisehinweise des auswärtigen AmtesWICHTIG:Seit dem 01.10.2021 werden Personalausweise nicht mehr als Reisedokument für das Vereinigte Königreich (Großbritannien) anerkannt. Hier muss ein Reisepass beantragt werden!Sollte es doch schnell gehen, kann ein Expressreisepass die Lösung sein:ExpresspässeEin Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel innerhalb von 3 – 5 Tagen  nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.Verlust oder Diebstahl der AusweispapiereHaben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro (buergerbuero@minden.de) mit.
für Kinder(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich) Ihr Anliegen direkt online

Gartenabfall Entsorgung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28009-VLR/gartenabfall-entsorgung/

Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen.Zusätzlich können Erzeuger oder Besitzer ihre kompostierbaren Abfälle, soweit möglich, selbst auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Kompostierung verwerten. Die Eigenkompostierung auf dem angeschlossenen Grundstück ist nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Die Abfälle müssen ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden, sodass Gerüche und Siedlungsgeziefer nicht entsteht. Kompostierbare Abfälle aus privaten Haushalten können beim Wertstoffhof der SBM oder der Kreisabfallverwertungsgesellschaft (KAVG) angeliefert werden. Die Anlieferung ist gebührenpflichtig.  Kompostierbare Abfälle, die nicht oder nicht ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, sind der Stadt Minden oder der Kreisabfallverwertungsgesellschaft (KAVG) zu überlassen. Kompostierbare pflanzliche Abfälle sind: Obst- und Gemüsereste, Eier- und Nussschalen, Schalen von Citrusfrüchten, Kaffeesatz mit Filtertüten, Teebeutel, Brotreste, Küchentücher und Servietten, Schnittblumen, Topfblumen mit Erde, Sägespäne von unbehandeltem Holz, Strauch- und Heckenschnitt, Gemüseabfälle und Fallobst, Grasschnitt und Laub, verwelkte und abgestorbene Zierpflanzen möglich. 
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