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Reisepass beantragen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Eine der schönsten Zeiten im Jahr ist der Urlaub. Die Vorfreude ist groß umso ärgerlicher ist es, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Schnell kommt dann Panik auf.Daher empfehlen wir:Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Gültigkeit Ihrer nötigen Reisedokumente!Bitte erkundigen Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Urlaubsziels: Reisehinweise des auswärtigen AmtesWICHTIG:Seit dem 01.10.2021 werden Personalausweise nicht mehr als Reisedokument für das Vereinigte Königreich (Großbritannien) anerkannt. Hier muss ein Reisepass beantragt werden!Sollte es doch schnell gehen, kann ein Expressreisepass die Lösung sein:ExpresspässeEin Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel innerhalb von 3 – 5 Tagen  nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.Verlust oder Diebstahl der AusweispapiereHaben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro (buergerbuero@minden.de) mit.
für Kinder(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich) Ihr Anliegen direkt online

Gartenabfall Entsorgung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28009-VLR/gartenabfall-entsorgung/

Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen.Zusätzlich können Erzeuger oder Besitzer ihre kompostierbaren Abfälle, soweit möglich, selbst auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Kompostierung verwerten. Die Eigenkompostierung auf dem angeschlossenen Grundstück ist nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Die Abfälle müssen ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden, sodass Gerüche und Siedlungsgeziefer nicht entsteht. Kompostierbare Abfälle aus privaten Haushalten können beim Wertstoffhof der SBM oder der Kreisabfallverwertungsgesellschaft (KAVG) angeliefert werden. Die Anlieferung ist gebührenpflichtig.  Kompostierbare Abfälle, die nicht oder nicht ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, sind der Stadt Minden oder der Kreisabfallverwertungsgesellschaft (KAVG) zu überlassen. Kompostierbare pflanzliche Abfälle sind: Obst- und Gemüsereste, Eier- und Nussschalen, Schalen von Citrusfrüchten, Kaffeesatz mit Filtertüten, Teebeutel, Brotreste, Küchentücher und Servietten, Schnittblumen, Topfblumen mit Erde, Sägespäne von unbehandeltem Holz, Strauch- und Heckenschnitt, Gemüseabfälle und Fallobst, Grasschnitt und Laub, verwelkte und abgestorbene Zierpflanzen möglich. 
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Europawahl | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28072-VLR/europawahl/

In jedem Mitgliedsstaat werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Dabei entscheiden die Wähler*innen über die Verteilung von insgesamt 705 Sitzen, wovon 96 an deutsche Europaabgeordnete vergeben werden.Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts. Jede(r) Wähler*in verfügt über eine Stimme, mit der sie/er den Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.Wahlberechtigt zur Europawahl sind alle deutschen Staatsbürger*innen und EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU leben und nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in Deutschland.Feststellung von AusschlussgründenPersonen werden vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. Der Ausschluss vom Wahlrecht steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht entgegen, weil eine Aberkennung des Wahlrechts nicht automatisch eintritt, sondern nur durch Richterspruch bei Vorliegen gesetzlich gegebener Tatbestände erfolgen darf. Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre.Unionsbürger*in könnten auch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, wenn sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.
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Öffentlichkeitsarbeit und Onlinekommunikation | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Das Team der Öffentlichkeitsarbeit und Onlinekommunikation ist Teil des Zentralen Steuerungsdienstes der Stadt Minden und eng verbunden mit der dortigen Pressestelle.Ziel der Arbeit der Öffentlichkeitsarbeit und Onlinekommunikation ist eine größtmögliche Bürgernähe durch Information, Transparenz und Teilhabe. Dazu arbeitet das Team mit der breiten Palette von digitalen und Printmedien, erstellt Konzepte und Kampagnen, behält das Corporate Design im Auge, schult und berät die Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit.Zu den Aufgaben der Abteilung gehört u.a. die Pflege und Weiterentwicklung des städtischen Internetauftritts. Hier laufen die Fäden der dezentral organisierten Internetredaktion und Social-Media-Arbeit zusammen. Auch die interne Kommunikation ist Teil der täglichen Arbeit.Neben digitalen Medien werden Kommunikationsmittel wie Plakate, Flyer, Broschüren, Postkarten etc. und GiveAways erstellt oder beauftragt.Der Bereich ist involviert in öffentlichkeitswirksame Projekte der Fachbereiche und begleitet unterschiedlichste Beteiligungsverfahren.Bei allen Veröffentlichungsformaten ist es der Öffentlichkeitsarbeit und Onlinekommunikation besonders wichtig, ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren. Das 2016 erarbeitete Corporate Design inkl. dem „Plus“-Logo der Stadt Minden dient einer eindeutigen Identifikation. So ist z.B. auf einen Blick erkennbar, wenn die Stadt verantwortlich für eine Veranstaltung oder Publikation ist.Das Logo und seine Varianten sind ausschließlich der Verwendung durch die Verwaltung vorbehalten. Für Bürger*innen, die ihrer Verbundenheit mit der Stadt Minden Ausdruck verleihen möchten, steht jedoch die eigens zu diesem Zweck erarbeitete Fan-Marke Minden zur Verfügung.Die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet auch eng mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Minden und der Minden Marketing GmbH zusammen.
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