Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben grundsätzlich:Flüchtlinge, die der Stadt Minden zugewiesen sind, sich tatsächlich hier aufhalten und im Besitz einer ausländerbehördlichen Gestattung sind, während der Dauer ihres AsylverfahrensFlüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde mit der entsprechenden ausländerrechtlichen Duldung, wenn eine Rückkehr ins Heimatland derzeit aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen (noch) nicht möglich istAusreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufener oder gänzlich ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten Folgende Leistungen sind vorgesehen:Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt;Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse im Alltag (Bargeld bzw. das sogenannte Taschengeld);Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt;bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
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