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Problemstoffe Entsorgung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:27835-VLR/problemstoffe-entsorgung/

Produkte, die folgende Symbole tragen, gehören, wenn sie entsorgt werden sollen, auf jeden Fall in die Schadstoffsammlung:Dennoch ist nicht alles, was schadstoffhaltig ist, eindeutig gekennzeichnet. Folgende Produkte können schadstoffhaltig sein:GartenPflanzenschutzmittelSchädlingsbekämpfungs-mittelHolzschutzDüngemittelAutoKFZ-BatterienMotorreinigerBremsflüssigkeitölverschmierte Lappenund ÖlfilterHaushaltReinigungsmittelRohr- und SanitärreinigerBatterien, Akkusund KnopfzellenFieberthermometerSpraydosenAltmedikamenteSpritzen (in durchsichtigen Behältern)HobbyDruckpatronenFarben, LackeLösemittelVerdünnungSäuren, LaugenRostumwandlerFeuerlöscherAbbeizmittelKlebstoffeFotochemikalienBatterien und Akkus können auf dem Wertstoffhof in Minderheide (Große Heide 50, 32425 Minden) entsorgt werden.Für alle anderen Schadstoffe gibt es die regelmäßige Schadstoffsammlung. Diese findet jetzt auf dem Gelände der Verkehrswacht (Verkehrsübungsplatz) statt, nicht mehr auf dem Wertstoffhof. Die Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.Ansprechpartner bei weiteren Fragen zur Schadstoffsammlung:
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Jede Stimme zählt: Jetzt für Interkulturelle Gesundheitsstunde abstimmen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2024/maerz/jede-stimme-zaehlt-jetzt-fuer-interkulturelle-gesundheitsstunde-abstimmen/

Das Mindener Projekt „Interkulturelle Gesundheitsstunde“ mit Suna Arslan und Ülkü Schlesinger wurde für den regionalen „Stern der Solidarität – Regine Hildebrand-Preis 2024“ nominiert. 
Interkulturelle Gesundheitsstunde ganz weit vorne landet, ist es wichtig, dass viele online

Fortschreibung des Mietspiegels für Minden liegt ab 1. Mai vor | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/april/fortschreibung-des-mietspiegels-fuer-minden-liegt-vor/

Er gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028. Der neue, qualifizierte Mietspiegel wurde vom Vermieterverein Haus & Grund sowie vom Mieterverein Minden und Umgebung anerkannt. 
Mai 2026 liegt der neue Mietspiegel für das Stadtgebiet Mindens online unter www.minden.de

Fortschreibung des Mietspiegels für Minden liegt ab 1. Mai vor | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Er gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028. Der neue, qualifizierte Mietspiegel wurde vom Vermieterverein Haus & Grund sowie vom Mieterverein Minden und Umgebung anerkannt. 
Mai 2026 liegt der neue Mietspiegel für das Stadtgebiet Mindens online unter www.minden.de

Raus aus dem Rathaus, rein in die Stadtbezirke: „Kock kommt rum“ | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/mai/raus-aus-dem-rathaus-rein-in-die-stadtbezirke-kock-kommt-rum/

Bürgermeister Peter Kock besucht die Mindener Stadtbezirke und schafft Raum für direkten, unkomplizierten Austausch vor Ort. Zum Auftakt in Dützen kann man einfach vorbeikommen, ins Gespräch kommen und erfahren, was im Stadtteil passiert. 
Weitere Termine werden zeitnah online unter www.minden.de/buergermeister bekannt

Wilder Müll Meldung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28222-VLR/wilder-muell-meldung/

Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.Das Ablagern von „wildem Müll“ ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der*die Verursacher*in des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.Wenn Sie Müll auf öffentlichen Straßen oder Flächen feststellen, dann melden Sie diesen bitte über den Mängelmelder.Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
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