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Jede Stimme zählt: Jetzt für Interkulturelle Gesundheitsstunde abstimmen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2024/maerz/jede-stimme-zaehlt-jetzt-fuer-interkulturelle-gesundheitsstunde-abstimmen/

Das Mindener Projekt „Interkulturelle Gesundheitsstunde“ mit Suna Arslan und Ülkü Schlesinger wurde für den regionalen „Stern der Solidarität – Regine Hildebrand-Preis 2024“ nominiert. 
Interkulturelle Gesundheitsstunde ganz weit vorne landet, ist es wichtig, dass viele online

Raus aus dem Rathaus, rein in die Stadtbezirke: „Kock kommt rum“ | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/mai/raus-aus-dem-rathaus-rein-in-die-stadtbezirke-kock-kommt-rum/

Bürgermeister Peter Kock besucht die Mindener Stadtbezirke und schafft Raum für direkten, unkomplizierten Austausch vor Ort. Zum Auftakt in Dützen kann man einfach vorbeikommen, ins Gespräch kommen und erfahren, was im Stadtteil passiert. 
Weitere Termine werden zeitnah online unter www.minden.de/buergermeister bekannt

Wilder Müll Meldung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28222-VLR/wilder-muell-meldung/

Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.Das Ablagern von „wildem Müll“ ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der*die Verursacher*in des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.Wenn Sie Müll auf öffentlichen Straßen oder Flächen feststellen, dann melden Sie diesen bitte über den Mängelmelder.Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Abfall-App Ihr Anliegen direkt online starten Mängelmelder Zuständige Abteilungen