Übermittlung von Kehrbuchdaten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:34621-VLR/uebermittlung-von-kehrbuchdaten/
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sind alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen nach dem Wärmeplanungsgesetz dazu verpflichtet, bestimmte Daten aus ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortliche Stelle zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.Die bereitgestellten Daten dienen der Stadt Minden zur Erfassung der bestehenden Heizungsstruktur sowie des aktuellen gesamtstädtischen Gebäudewärmebedarfs, um darauf aufbauend Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Erhöhung der Energieeffizienz der Wärmeversorgung entwickeln zu können. Ziel ist es, bis 2045 eine nachhaltige, klimaschonende und zukunftsfähige Wärmeversorgung zu gewährleisten.
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