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An- und Abmeldung von Abfallbehältern | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:27778-VLR/an-und-abmeldung-von-abfallbehaeltern/

Ist Ihre Mülltonne defekt oder hat sie die falsche Größe?Über unser Onlineformular können Sie Behälter an- oder abmelden. Dort können Sie ebenfalls die Behältergröße Ihrer Abfallbehälter ändern oder defekte Mülltonnen austauschen. Die Städtischen Betriebe Minden stellen die neuen Tonnen dann bereit bzw. tauschen die vorhandenen Tonnen aus. 
Abfall-App Ihr Anliegen direkt online starten An- und Abmeldung und Umtausch von

Einwohnerantrag | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28390-VLR/einwohnerantrag/

Einen Einwohnerantrag stellenSie möchten erreichen, dass die Stadtverordnetenversammlung eine bestimmte Angelegenheit behandelt? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Stadt Minden, für die die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, können Sie einen Einwohnerantrag stellen (siehe auch §25 Gemeindeordnung NRW).Antragstellende Einwohner*innen müssen seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen und das 14.Lebensjahr vollendet haben.Der Einwohnerantrag muss in Te eingereicht werden, ein Begehren und eine Begründung enthalten. Im Antrag müssen bis zu drei Personen genannt werden, die die Unterzeichnenden vertreten.Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 % der Einwohner, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern unterzeichnet sein.Der Stadtrat stellt spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang fest, ob der Antrag zulässig ist.Hinweis: Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.
Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO (Ratsangelegenheiten) Ihr Anliegen direkt online

Tag des offenen Denkmals in Minden: Führungen auf dem Nordfriedhof und im Logenhaus | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2025/august/tag-des-offenen-denkmals-in-minden-fuehrungen-auf-dem-nordfriedhof-und-im-logenhaus/

Am Sonntag, 14. September, beteiligt sich auch die Stadt Minden am bundesweiten „Tag des offenen Denkmals“. Besucherinnen und Besucher haben an diesem Tag die Möglichkeit, zwei besondere Orte der Stadt kennenzulernen.
“ Weitere Informationen gibt es online unter www.tag-des-offenen-denkmals.de.

LEADER-Informationsveranstaltung  | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/kalender/2024-03-14-leader-informationsveranstaltung/

Infoveranstaltung zur LEADER-Förderung für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Gemeinsam mit der LEADER-Region AueLand lädt die Lokale Aktionsgruppe WeserLand alle Interessierten zu einer digitalen LEADER-Informationsveranstaltung am 14. März 2024 ein. Los geht es um 17:30 Uhr. Bei der Veranstaltung wird über das LEADER-Förderprogramm inklusive der Kleinprojektförderung (Regionalbudget) informiert.  Link zum Zoom-Meeting: LEADER-Informationsveranstaltung Für eine manuelle Verbindung benötigen Sie folgende Angaben: Meeting-ID: 646 4113 4952 | Kenncode: 747769 | Schnelleinwahl: mobil +496938079883 oder +49 69 3807 9884 oder Festnetz +49 69 5050 0951 Deutschland Über SIP beitreten: 64641134952@fr.zmeu.us | Über H.323 beitreten 213.244.140.110 (Deutschland) Über die LEADER-Förderung: Ihre Ideen sind gefragt! Als Expert*innen vor Ort gibt die LEADER-Förderung Ihnen die Möglichkeit, eigene Projekte umzusetzen. Sie haben es in der Hand, sich einzubringen und weitere innovative Projektideen im Rahmen der LEADER-Förderung zu entwickeln.
März 2024 Uhrzeit:ab 17:00 Uhr online blr-ev.de Nachhaltig Mitgestalten Zukunft

Grundbesitzabgaben Zahlungsverkehr | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:739/grundbesitzabgaben-zahlungsverkehr/

Die Grundbesitzabgaben beinhalten dieGrundsteuer:Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sowie Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). Das Finanzamt ist für die Bewertung der einzelnen Objekte verantwortlich. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Minden beschließt den Hebesatz und erlässt der Steuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.Sowie weitere Gebühren:SchmutzwassergebührRegenwassergebührAbfallbeseitigungsgebührStraßenreinigungsgebührUmlage WeserniederungHaben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Realsteuerhebesatz-Satzung Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online