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Digitale Plattform „#MindenFürZuhause“ bündelt Angebote | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2020/april/digitale-plattform-mindenfuerzuhause-buendelt-angebote/

2. April 2020 | Minden. Eine neue digitale Plattform auf Minden-erleben.de bündelt Angebote für Zuhause in verschiedenen Kategorien und hilft, die heimische Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
„Abseits der großen Online-Handelsplattformen bieten auch viele Mindener Geschäfte

Ausflüge in den Osterferien: Mit der Juxbude die Ferien noch spannender gestalten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/maerz/ausfluege-in-den-osterferien-mit-der-juxbude-die-ferien-noch-spannender-gestalten/

In der zweiten Woche der Osterferien organisiert die Juxbude ein abwechslungsreiches Ausflugsprogramm für Kinder und Jugendliche. An vier Tagen stehen spannende Aktivitäten auf dem Programm: von Action, über Bewegung bis hin zu Freizeitparkspaß. 
Die Anmeldung erfolgt online über das Ferienportal. www.unser-ferienprogramm.de/minden

Windeltonnen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28513-VLR/windeltonnen/

Windeln können Sie über die Restmülltonne oder die rote Windeltonne entsorgen. Bisher konnten auch Windelsäcke gekauft werden, die neben den Abfallbehältern abgelegt von den SBM mitgenommen wurden. Dieses ist zukünftig nicht mehr möglich. Windeln werden nur noch in einer Windelabfalltonne mitgenommen.Befüllt werden darf diese Windelabfalltonne ausschließlich mit Windeln und Vorlagen, natürlich auch in handelsüblichen Mülltüten verpackt. Andere Abfälle dürfen jedoch nicht in die Windeltonne eingeworfen werden. Sie wird zusammen mit der Restmülltonne alle 4 Wochen geleert.
l Windelabfallbehälter jährlich:                   40,32 € Ihr Anliegen direkt online

Zahlungsverkehr Kindergartenbeiträge, Verpflegungskosten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:756/zahlungsverkehr-kindergartenbeitraege-verpflegungskosten/

Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen wird ein öffentlich-rechtlicher Beitrag erhoben. Die Beitragspflichtigen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung bzw. für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Kindertagespflege zu entrichten. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach dem Jahreseinkommen, die Beiträge richten sich darüber hinaus nach dem Alter des Kindes und nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Beiträge richten Sie bitte an das Jugendamt, Elternbeitragsstelle.Dienstleistung Kindertageseinrichtung – Vermittlung von Plätzen.Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Ganztag Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online