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Zahlungsverkehr Kindergartenbeiträge, Verpflegungskosten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:756/zahlungsverkehr-kindergartenbeitraege-verpflegungskosten/

Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen wird ein öffentlich-rechtlicher Beitrag erhoben. Die Beitragspflichtigen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung bzw. für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Kindertagespflege zu entrichten. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach dem Jahreseinkommen, die Beiträge richten sich darüber hinaus nach dem Alter des Kindes und nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Beiträge richten Sie bitte an das Jugendamt, Elternbeitragsstelle.Dienstleistung Kindertageseinrichtung – Vermittlung von Plätzen.Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
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Zahlungsverkehr Elternbeitrag Offener Ganztag, Verpflegungskosten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:733/zahlungsverkehr-elternbeitrag-offener-ganztag-verpflegungskosten/

Die Stadt Minden betreibt selbst oder durch Dritte (Träger) an den Grundschulen sowie an der Förderschule der Stadt Minden (Kuhlenkampschule) offene Ganztagsschulen.Im Zusammenhang mit dem Betrieb der offenen Ganztagsschule erhebt die Stadt Minden gemäß aufgeführter Satzung einen von der Betreuungszeit abhängigen öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag).Kosten für die Verpflegung, insbesondere für eine Mittagsverpflegung, sind in den Elternbeiträgen nach der Elternbeitragssatzung nicht enthalten. Dafür kann von den Beitragspflichtigen ein zusätzliches Verpflegungsentgelt verlangt werden.An wen muss ich mich wenden?Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Beiträge richten Sie bitte an das Schulbüro.Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
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Hundesteuer Zahlungsverkehr | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:740/hundesteuer-zahlungsverkehr/

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Für das Halten mehrerer Hunde sowie von sog. „gefährlichen Hunden“ wird eine erhöhte Steuer erhoben.Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt. Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände ergeben sich aus der verlinkten Hundesteuersatzung.Seit dem 01.01.2025 gelten die nachfolgenden Steuersätze. Die Klammerzusätze weisen den Steuersatz für gefährliche Hunde aus.Die jährliche Hundesteuer beträgt zur Zeit füreinen Hund im Haushalt 102,00 Euro (600,00 EUR),zwei Hunde im Haushalt je 120,00 Euro (700,00 EUR),drei und mehr Hunde im Haushalt je 156,00 Euro (800,00 EUR).Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Hundesteuersatzung Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online