Dein Suchergebnis zum Thema: Online

Beglaubigung einholen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:912/beglaubigung-einholen/

Beglaubigung von Schriftstücken und ZeugnissenBei einer amtlichen Beglaubigung wird mit Siegel und Unterschrift bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen.Eine Beglaubigung ist nur möglich, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
Ihr Anliegen direkt online starten Online-Terminvereinbarung Zuständige Abteilungen

Bauanträge | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:968/bauantraege/

Digitale Antragstellung über das Bauportal.NRWAb dem 01.07.2026 können Bauanträge bei der Stadt Minden digital über das Bauportal.NRW eingereicht werden. Die bisherige papiergebundene Antragstellung entfällt.Die digitale Antragstellung über das vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Bauportal.NRW ermöglicht den bundesweit geforderten digitalen Kommunikationsstandard „XBau“ für die elektronische Datenübermittlung in bauaufsichtlichen Verfahren.Bis zum Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung – voraussichtlich im November 2026 – wird es auch weiterhin möglich sein, Bauanträge in Papierform einzureichen. Diese Unterlagen müssten allerdings gescannt und in das Bauportal von den Mitarbeitenden des Bereiches Bauordnung „eingepflegt“ werden, weshalb die Stadt Minden empfiehlt, den schnelleren, digitalen Weg zu wählen. Nach Eingang Ihres Antrags über das Bauportal.NRW erfolgt die weitere Bearbeitung und Kommunikation über die Bauplattform DALUX (ITEBO). XBau regelt auch hier den einheitlichen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren in bauaufsichtlichen Verfahren. Einen schnellen Überblick über das digitale Baugenehmigungsverfahren finden Sie in unserer Kurzanleitungim Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass wir digitale Bauanträge ausschließlich über das Bauportal.NRW entgegennehmen.So stellen Sie Ihren Bauantrag über das Bauportal.NRW Den Antrag stellen Sie direkt über den Antragsassistenten des  Bauportal.NRW. Dort laden Sie alle erforderlichen Bauvorlagen im PDF-Format hoch. Anschließend werden Ihre Antragsdaten elektronisch an die Stadt Minden als zuständige Bauaufsichtsbehörde übermittelt.Welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind und welche Anforderungen an Bauvorlagen gelten, können Sie den Informationen im Bauportal.NRW entnehmen.Haben Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit Ihrem Bauvorhaben beauftragt, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Den Vordruck finden Sie im Downloadbereich. Alternativ kann die Vollmacht direkt während der Antragstellung im Bauportal.NRW erstellt werden.Nach der AntragstellungDas Bauportal.NRW dient ausschließlich der Einreichung Ihres Antrags.Nach Eingang Ihres Bauantrags erhalten Sie eine Einladung zu Ihrem persönlichen Projektraum in DALUX (ITEBO). Über diesen Projektraum wird das gesamte Genehmigungsverfahren digital abgewickelt.Dort können Sie:fehlende oder geänderte Unterlagen nachreichen,Schreiben der Bauaufsichtsbehörde empfangen,Dokumente hoch- und herunterladen,Bescheide und Genehmigungen digital erhalten.Bitte verwenden Sie beim Hochladen von Dokumenten die vorgegebenen Dokumentenbezeichnungen.Falls Sie noch kein Benutzerkonto bei DALUX besitzen, werden Sie während der Anmeldung durch den Registrierungsprozess geführt.Wer hat Zugriff auf den Projektraum?Der Projektraum ist geschützt und ausschließlich für die am Verfahren beteiligten Personen zugänglich entsprechend der voreingestellten Zugriffsrechte. Dazu gehören beispielsweise:Bauherrinnen und Bauherren,Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser,die Bauaufsichtsbehörde,weitere am Verfahren beteiligte Stellen.Die Einladung erfolgt automatisch an die im Bauantrag angegebene E-Mail-Adresse.Diese Antragsarten können digital eingereicht werdenVorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018)Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018)Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW 2018)Anzeige der Beseitigung von Anlagen (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018) Bitte beachten Sie, dass nicht alle Antragsarten, die auf dem Bauportal. NRW aufgelistet sind, auch digital eingereicht werden können. Hier ist die Schnittstelle zwischen dem Bauportal.NRW und der Kommunikationsplattform Dalux nicht bei allen Antragsstrecken bereits fertiggestellt. Wir erhalten hier keine Rückmeldung über Eingang eines Antrages. Diese sind noch in Vorbereitung. Für weitere Antragsarten nutzen Sie bitte die bereitgestellten Formulare. Weiterführende LinksBauportal NRW (externer Link)digitales Bauamt ITeBAU (Dalux – externer Link)digitales Bauen (MHKBD NRW- externer Link)ITeBau Schulungsvideo zur Dalux-Plattform (externer Link)ITeBAU: FAQ (externer Link)Nutzerkonto bundID (externer Link)Nutzerkonto Mein Unternehmenskonto (MUK – externer Link)Downloadbereich Dokumentenbezeichnungen KurzanleitungVollmacht Vordruck
Vollständigkeit: Neben dem Online-Antrag müssen die spezifischen Bauvorlagen (wie