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Zahlungsverkehr Bestattungsgebühren | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:732/zahlungsverkehr-bestattungsgebuehren/

Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe sowie für Amtshandlungen und sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung erhoben.Inhaltliche Fragen zur Festsetzung der Gebühr und zum Bescheid richten Sie bitte an den Bereich Grünanlagen und Bestattungswesen der Städtischen Betriebe Minden (SBM).Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Friedhofssatzung Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online

Zahlungsverkehr Erschließungsbeitrag | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:735/zahlungsverkehr-erschliessungsbeitrag/

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst erschlossen werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Erschließungsbeitragssatzung Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online

Digitale Plattform „#MindenFürZuhause“ bündelt Angebote | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2020/april/digitale-plattform-mindenfuerzuhause-buendelt-angebote/

2. April 2020 | Minden. Eine neue digitale Plattform auf Minden-erleben.de bündelt Angebote für Zuhause in verschiedenen Kategorien und hilft, die heimische Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
„Abseits der großen Online-Handelsplattformen bieten auch viele Mindener Geschäfte

Windelsäcke / Windeltonnen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28513-VLR/windelsaecke-windeltonnen/

Windeln können Sie zukünftig nur noch über die Restmülltonne oder die rote Windelabfalltonne entsorgen. Bisher konnten auch Windelsäcke gekauft werden, die neben den Abfallbehältern abgelegt von den SBM mitgenommen wurden. Dieses ist zukünftig nicht mehr möglich. Windeln werden nur noch in einer Windelabfalltonne mitgenommen.Befüllt werden darf diese Windelabfalltonne ausschließlich mit Windeln und Vorlagen. Andere Abfälle dürfen dort nicht eingeworfen werden. Sie wird zusammen mit der Restmülltonne alle 4 Wochen geleert.
l Windelabfallbehälter jährlich:                   40,32 € Ihr Anliegen direkt online

Ausflüge in den Osterferien: Mit der Juxbude die Ferien noch spannender gestalten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/maerz/ausfluege-in-den-osterferien-mit-der-juxbude-die-ferien-noch-spannender-gestalten/

In der zweiten Woche der Osterferien organisiert die Juxbude ein abwechslungsreiches Ausflugsprogramm für Kinder und Jugendliche. An vier Tagen stehen spannende Aktivitäten auf dem Programm: von Action, über Bewegung bis hin zu Freizeitparkspaß. 
Die Anmeldung erfolgt online über das Ferienportal. www.unser-ferienprogramm.de/minden

Kartenvorverkauf für Veranstaltungen im Stadttheater startet | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2020/juli/kartenvorverkauf-fuer-veranstaltungen-im-stadttheater-startet/

28. Juli 2020 | Minden. Mit einer Eigenproduktion startet das Stadttheater Minden am 21. August in die neue Spielzeit. In Kürze beginnt der Vorverkauf für alle Veranstaltungen.
Reservierungsverfahren eingeführt: Theaterfreunde reservieren ihre Veranstaltungen bequem kontaktlos online

Vergnügungssteuer Zahlungsverkehr | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:741/vergnuegungssteuer-zahlungsverkehr/

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere für die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen. Maßstab für die Steuer ist bei Geldspielgeräten die Bruttokasse, bei Unterhaltungsgeräten die Stückzahl.Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?Haben Sie eine Mahnung erhalten?Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Vergnügungssteuersatzung Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online