Einfache Melderegisterauskunft Jede Person, die in Minden gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister an Dritte ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle schriftlich erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese Zwecke anzugeben. Anfragende Stellen müssen eine entsprechende Erklärung bei Anfragen abgeben. Hierfür kann der untenstehende Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft verwendet werden.Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:Vor- und FamiliennameDoktorgradderzeitige Anschriftensofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.Erweiterte Melderegisterauskunft Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft nachweist, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:frühere NamenGeburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den StaatFamilienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nichtderzeitige Staatsangehörigkeitenfrühere AnschriftenEinzugs- und AuszugsdatumFamilienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen VertretersFamilienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des LebenspartnersSterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich) SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online