Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.Sollten Sie sich abmelden müssen, wenn Sie z.B. ins Ausland ziehen, können Sie dieses bereits eine Woche vor dem eigentlichen Auszugsdatum erledigen. Manche Firmen verlangen zur fristgerechten Kündigung eine Abmeldebestätigung des Bürgerbüros. Sollten Sie in eine neue Stadt innerhalb Deutschlands gezogen sein, ist eine Abmeldung in Minden nicht erforderlich. Diese erfolgt mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde automatisch. Sollten Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich abmelden, andernfalls ist die Botschaft nicht für Notfälle oder generelle Behördengänge zuständig. Sollten Sie bereits im Ausland wohnen, können Sie sich auch per Email abmelden. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Abmeldeschein und eine Kopie des Ausweises/ Reisepasses per Email an buergerbuero@minden.de zu.
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