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Wie funktioniert die BundID? – Wir erklären das am Digitaltag  | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2025/juni/wie-funktioniert-die-bundid-wir-erklaeren-das-am-digitaltag/?sds=1

Am Digitaltag am 27. Juni bieten das Bürgerbüro und das Digitalisierungsteam der Stadt Minden eine besondere Aktion an: Bürger*innen können sich kostenfrei und ohne Termin die BundID und die AusweisApp im Bürgerbüro erklären lassen.
Für viele Online-Dienste ist es notwendig, dass man sich mit der BundID anmeldet.

Sperrmüll Entsorgung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28582-VLR/sperrmuell-entsorgung/

Unter Sperrmüll sind ausgediente Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände zu verstehen, wie sie in normalen Haushalten anfallen und die sich selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllgefäßen unterbringen lassen. Nicht in den Sperrmüll gehören Flüssigkeiten, Sondermüll, Bauschutt, Fenster, Fahrzeugteile, gewerbliche Abfälle, Gartenabfälle, alles über 80 kg und Wertstoffe wie Glas, Papier, Pappe, Metall usw. Bitte beachten Sie: Die SBM nehmen keine Haushaltsauflösungen vor und holen keinen Sperrmüll aus Wohnungen/Häusern ab. Es werden nur haushaltsübliche Mengen abgeholt.
Ganz neu ist jetzt das digitale Angebot: Die Sperrmüllabholung kann online beantragt

Übermittlungssperre einrichten | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:33856-VLR/uebermittlungssperre-einrichten/

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich.  Seit der Einführung des neuen Wehrdienstmodernisieurngsgesetzes (WDModG) zum 01.01.2026 ist ein Widerspruch der Datenübermittlung an die Bundeswehr nicht mehr möglich.Wogegen können Sie widersprechen? Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen: Sie können der Datenübermittlung  gemäß  § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde im Melderegister eingetragen und anschließend bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.
Diesen können Sie rechts über unsere Online-Terminvereinbarung reservieren.

Kinder und Jugendliche haben die Wahl: U18-Wahl in Minden | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2021/september/kinder-und-jugendliche-haben-die-wahl-u18-wahl-in-minden/

1. September 2021 | Minden. Der Bereich Jugendarbeit/Jugendschutz organisiert gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der städtischen Jugendhäuser Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
Neben dieser Form in Präsenz gibt es auch die Möglichkeit online einen „Stimmzettel

Fundsache Status abfragen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:923/fundsache-status-abfragen/

Sie können sich telefonisch unter 0571 89 888 oder persönlich während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro erkundigen, ob verlorene Gegenstände hier abgegeben wurden.Wegen entlaufener Tiere wenden Sie sich bitte an das Tierheim des Tierschutzvereins Minden.
Ihr Anliegen direkt online starten Online-Terminvereinbarung Zuständige Abteilungen