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Wohnsitz bescheinigen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:930/wohnsitz-bescheinigen/

Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung im örtlich zuständigen Bürgerbüro erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.Darüber hinaus können Sie auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Ihre folgenden Daten:Familienname,frühere Namen,Vorname(n),Doktorgrad,Ordensname, Künstlername,Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,derzeitige Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung(en).Bei Bedarf können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten, welche durch folgende Daten ergänzt werden kann:gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder,derzeitige Staatsangehörigkeit(en),frühere Anschrift(en),Einzugsdatum, Auszugsdatum sowieFamilienstand.Die Meldebescheinigung können Sie schriftlich sowie persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden. Anderenfalls wird die Meldebescheinigung per Post an den Antragstellenden versandt.Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht des Antragstellenden und ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person im Bürgerbüro vorzulegen.Beider schriftlichen Beantragung fügen Sie bitte ein SEPA Lastschriftmandat bei.Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro. 
Anträge / Formulare SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online starten

Fischereischeine | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:908/fischereischeine/

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.Ein in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bundesland gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.
Formulare Fischereischein-Antrag SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Ihr Anliegen direkt online