Indizierung | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/indizierung/
Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem
Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem
Jugendschutzverstöße im Rundfunk sind in der Regel weniger drastisch als im Internet – denn der Rundfunk ist vergleichsweise gut kontrolliert: durch Selbstkontrolleinrichtungen, Jugendschutzbeauftragte oder durch Auflagen bei der Zulassung von Anbietern. Doch auch im viel genutzten Medium Fernsehen gibt es viele für Kinder und Jugendliche problematische Inhalte.
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