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Organisation | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/ueber-uns/organisation/
Als Organ der Landesmedienanstalten ist die KJM ein plurales Gremium, dessen Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden sind.
Aufsicht | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/
Die Aufsichtstätigkeit der KJM ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in T
Über uns | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/ueber-uns/
Kinder und Jugendliche sind in der digitalen Welt zuhause. Sie verbringen viel Zeit im Netz; lernen, spielen und chatten. Dabei können sie ungewollt mit problematischen Inhalten wie Gewalt, Pornografie oder Desinformation in Kontakt kommen. Als zentrale Aufsicht für den Jugendschutz im Netz und privaten Rundfunk stehen auf der Seite der Kinder und Jugendlichen – und der Erziehungsberichtigten. Unsere Aufgabe ist, Kinder und Jugendliche zu schützen. Für sie gehen wir in den Dialog, für sie gehen wir – wenn nötig – in Konflikte.
Influencing | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/themen/aufsicht-internet/influencing/
Influencer*innen genießen unter Kindern und Jugendlichen oft ein ähnlich großes Vertrauen wie Freund*innen. Das kann Spaß machen aber auch zum Kauf..
Mitglieder | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/ueber-uns/organisation/mitglieder/
Die KJM besteht aus zwölf Sachverständigen: sechs Direktorinnen und Direktoren von Landesmedienanstalten, vier Mitgliedern, die von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden benannt und zwei Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannt werden. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie nicht an Weisungen gebunden. Die Sachverständigen der KJM haben jeweils eine Stellvertretung.
Struktur | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/ueber-uns/organisation/struktur/
Als zuarbeitende Stellen für die sachverständigen KJM-Mitglieder sind die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten sowie jugendschutz.net gesetzlich verankert. Erfahren Sie mehr über die Struktur und Vernetzung.
Indizierung | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/indizierung/
Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem
Rundfunk | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/themen/aufsicht-rundfunk/
Jugendschutzverstöße im Rundfunk sind in der Regel weniger drastisch als im Internet – denn der Rundfunk ist vergleichsweise gut kontrolliert: durch Selbstkontrolleinrichtungen, Jugendschutzbeauftragte oder durch Auflagen bei der Zulassung von Anbietern. Doch auch im viel genutzten Medium Fernsehen gibt es viele für Kinder und Jugendliche problematische Inhalte.
