Indizierung | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/indizierung/
Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem
Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem
KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM
Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz (KJM) beschließt Sperrverfügung gegen Al-Manar
Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder vernichtet werden.
Jugendschutzverstöße im Rundfunk sind in der Regel weniger drastisch als im Internet – denn der Rundfunk ist vergleichsweise gut kontrolliert: durch Selbstkontrolleinrichtungen, Jugendschutzbeauftragte oder durch Auflagen bei der Zulassung von Anbietern. Doch auch im viel genutzten Medium Fernsehen gibt es viele für Kinder und Jugendliche problematische Inhalte.
Zulassung und Aufsicht (ZAK) Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Wir möchten, dass kjm-online.de
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Dort kommen Sie zur Internet-Seite kek-online.de.
Hier können Sie jugendgefährdende Inhalte melden. Die Fälle werden von der Kommission für Jugendmedienschutz geprüft und bei Vorliegen eines Verstoßes…
Werbung ist durch das Internet und soziale Medien zum ständigen Begleiter von Kindern und Jugendlichen geworden. Sie sind leicht(er) beeinflussbar und…