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MÄndStV tritt in Kraft: Mehr Schutz, weniger Schlupflöcher | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/pressemitteilungen/6-maendstv-tritt-in-kraft-mehr-schutz-weniger-schlupfloecher/
Medienanstalten: Meilenstein für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz
Selbstkontrollen | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/selbstkontrollen/
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle stärken die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter und verbessern die Möglichkeiten der Vorabkontrolle. Die KJM erkennt solche Einrichtungen gemäß dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ an und überprüft, ob sich deren Entscheidungen im Rahmen des rechtlichen Beurteilungsspielraums bewegen.
Bestätigungsverfahren | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/bestaetigungsverfahren/
Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in der Fassung des 19. RÄStV am 1. Oktober 2016 ist die KJM für die Bestätigung von Altersbewertungen zuständig: Auf Antrag prüft sie nach § 5 Abs. 2 Satz 3 JMStV, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.
Aufsichtskriterien | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/aufsichtskriterien/
Die Aufsichtskriterien machen die Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz transparent. Sie sind das zentrale Instrument, um die Wirkung auf…
Prüfverfahren | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/pruefverfahren/
Die Prüfung von Rundfunk- und Internetangeboten ist Kernaufgabe der KJM. Dabei ist sie zuständig für die Aufsicht über das Internet und den privaten Rundfun
Organisation | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/ueber-uns/organisation/
Als Organ der Landesmedienanstalten ist die KJM ein plurales Gremium, dessen Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden sind.
