KJM bewertet weiteres Altersverifikationssystem positiv | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/pressemitteilungen/kjm-bewertet-weiteres-altersverifikationssystem-positiv-1/
Wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche
Wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche
KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM
Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz (KJM) beschließt Sperrverfügung gegen Al-Manar
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle stärken die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter und verbessern die Möglichkeiten der Vorabkontrolle. Die KJM erkennt solche Einrichtungen gemäß dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ an und überprüft, ob sich deren Entscheidungen im Rahmen des rechtlichen Beurteilungsspielraums bewegen.
Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in der Fassung des 19. RÄStV am 1. Oktober 2016 ist die KJM für die Bestätigung von Altersbewertungen zuständig: Auf Antrag prüft sie nach § 5 Abs. 2 Satz 3 JMStV, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.