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Bestätigungsverfahren | kjm-online.de

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Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in der Fassung des 19. RÄStV am 1. Oktober 2016 ist die KJM für die Bestätigung von Altersbewertungen zuständig: Auf Antrag prüft sie nach § 5 Abs. 2 Satz 3 JMStV, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.