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Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen
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Bekanntmachungen erfolgen laut Hauptsatzung der Stadt Gotha, § 14, ausschließlich online
Damit können Anträge und Formulare online verwaltet und den zuständigen Stellen zur
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat 3. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24.1 Urbanes Gebiet ‚Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße‘ der Stadt Gotha sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Gotha, an der Nordseite der Erfurter Landstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5,2 Hektar und umfasst in der Flur 33 der Gemarkung Gotha die Flurstücke 66/1 und 67 und zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen die Flurstücke 47/3 und 47/4 sowie in der Flur 20 der Gemarkung Gotha eine Teilfläche des Flurstücks 10 (Straßenparzelle der Erfurter Landstraße). Die Lage des Plangebiets ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24.1 Urbanes Gebiet ‚Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße‘ mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09. März 2026 bis 10. April 2026 im Internet veröffentlicht und können nachstehend eingesehen werden. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha während der der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklungsamt@gotha.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z. B. postalisch, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Aus dem Umweltbericht Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche Durch Nutzung eines anthropogen vorgeprägten Standorts sind die geplanten zusätzlichen Bodenversiegelungen als gering bis mäßig erhebliche Auswirkungen auf den Boden einzustufen. Die Reaktivierung der Brache hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. Angaben zum Schutzgut Wasser Aufgrund der Erhöhung des Versiegelungsgrades ist mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser zu rechnen, die als nicht erheblich beurteilt wird. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Erhebliche Beeinträchtigungen des lokalen Klimas sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Mit dem Bebauungsplan sind mäßig erhebliche Beeinträchtigungen von Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt verbunden. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholungseignung Der Erhalt der randlichen Eingrünung und von das Gebiet prägenden Bäumen, die Gestaltung eines kleinen Quartiersparkes sowie Baumpflanzungen werden sich positiv auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung auswirken. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung Die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf Mensch, Gesundheit und Bevölkerung sind von geringer Erheblichkeit. Das geplante Quartier bedingt eine Erhöhung der verkehrsbedingten Immissionen, die aber durch Begrünungsmaßnahmen verringert werden kann. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Mit dem Bebauungsplan sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter verbunden. Gutachten Orientierende Untersuchung; Ingenieurbüro für Baugrund Siegfried JACOBI mit Aussagen zur Altlastensituation im Plangebiet mit einer Risikobewertung in Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Mensch und Grundwasser sowie ggf. notwendige Handlungsschritte in Bezug auf die Bebauung der Fläche u. a. zu Wohnzwecken. Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – Schallschutz gegenüber Außenlärm zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in ein Wohnhaus (MFH), Erfurter Landstraße 39 in 99867 Gotha, Flur 33, Flurstück 66/1 mit Angaben zum zu erwartenden Außenlärm durch Straßen-, Schienen und Gewerbelärm an den Fassaden, sowie Angaben zu der erforderlichen Schalldämmung der Fenster des Gebäudes. Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 24.1 der Stadt Gotha „Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße“ in 99867 Gotha mit Aussagen zum auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslärm, möglichen Schallschutzmaßnahmen sowie Empfehlungen für textliche Festsetzungen. Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarfsanalyse Kreisstadt Gotha 2040; P&P – Prognose und Planung mit einer Analyse der Bevölkerungs-, Haushalts- und Wohnungsmarktentwicklung der Stadt Gotha sowie darauf aufbauend Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs bis zum Jahr 2040. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27.05.2025- Aussagen zur Einhaltung der Grundsätze „Innen- vor Außenentwicklung“ und „Nachnutzung vor Flächenneuninanspruchnahme“, – Hinweis auf fehlende Aussagen zum gesamtstädtischen Wohnungsbedarf, – Hinweis zur Beachtung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB, – Hinweise zur Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO, – Hinweise zu Belangen des Immissionsschutzes aufgrund der angrenzenden Gewerbenutzungen, der südlich des Plangebietes verlaufende Erfurter Landstraße sowie der am östlichen Rand des Plangebietes verlaufenden Bahnstrecke. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 06.06.2025 und 12.06.2025 – Befürwortung der Reaktierung eines im Brachflächenkataster des Landkreises Gotha erfassten Areals, – Hinweise zu in der Planbegründung formulierten Aussagen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, – Hinweis zur Beachtung der Ausrichtung der Planung baulicher Anlagen und Gebäude auf das Ziel der Klimaneutralität sowie der Vorgaben zum klimaneutralen Gebäudebestand gemäß § 9 ThürKlimaG, – Hinweis auf die Berücksichtigung von Anpassungsmaßnahmen an Klimawandelfolgen, – Empfehlung der Beachtung des Radverkehrskonzepts für den Landkreis Gotha, – Hinweise zur Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO, – Empfehlung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Schutzgut „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ im Umweltbericht im Zusammenhang mit den Belangen des Immissionsschutzes, – Hinweise zur gesetzlich geschützten Streuobstwiese, – Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, – Hinweis zur Abgrenzung des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, – Hinweis zur Anwendung der Baumschutzsatzung, – Hinweis zur Ergänzung des vorhandenen Baumkatasters im Umweltbericht, – Hinweise zum Rotmilanhorst, – Forderung zur Erstellung eines Bauverträglichkeitsgutachtens zum Altbaumbestand, – Hinweis zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, – Hinweis auf die Anzeigepflicht beim Umgang mit, – Hinweise zur Entsorgung mineralischer Abfälle, – Forderungen zu Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung, Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 09.05.2025 – Hinweis zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf nicht landwirtschaftlichen Flächen. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 27.05.2025 – Hinweis auf Deponien in der Umgebung des Plangebietes, – Hinweise zur Einhaltung von Schallimmissionswerten – Hinweise zum Boden im Plangebiet. Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 14.05.2025 – Hinweis auf die durch den Bahnbetrieb entstehenden Emissionen, – Hinweise zu Baumpflanzungen. Stellungnahme des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 28.05.2025 – Aussagen zur Erschließungssituation des Plangebietes, – Hinweise zur Planung des Entwässerungssystems. Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 06.05.2025 – Hinweis zur Ergänzung einer „solaren Baupflicht“ für Dachflächen. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 05.06.2025 – Hinweise zum Umgang mit Baumbestand. Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V. vom 27.05.2025 – Zustimmung zum Verbot der Anlage von Schottergärten, – Hinweise zum Artenschutz und zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, – Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. gez. Knut Kreuch Oberbürgermeister
Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat 3. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24.1 Urbanes Gebiet ‚Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße‘ der Stadt Gotha sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Gotha, an der Nordseite der Erfurter Landstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5,2 Hektar und umfasst in der Flur 33 der Gemarkung Gotha die Flurstücke 66/1 und 67 und zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen die Flurstücke 47/3 und 47/4 sowie in der Flur 20 der Gemarkung Gotha eine Teilfläche des Flurstücks 10 (Straßenparzelle der Erfurter Landstraße). Die Lage des Plangebiets ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24.1 Urbanes Gebiet ‚Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße‘ mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09. März 2026 bis 10. April 2026 im Internet veröffentlicht und können nachstehend eingesehen werden. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha während der der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklungsamt@gotha.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z. B. postalisch, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Aus dem Umweltbericht Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche Durch Nutzung eines anthropogen vorgeprägten Standorts sind die geplanten zusätzlichen Bodenversiegelungen als gering bis mäßig erhebliche Auswirkungen auf den Boden einzustufen. Die Reaktivierung der Brache hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. Angaben zum Schutzgut Wasser Aufgrund der Erhöhung des Versiegelungsgrades ist mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser zu rechnen, die als nicht erheblich beurteilt wird. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Erhebliche Beeinträchtigungen des lokalen Klimas sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Mit dem Bebauungsplan sind mäßig erhebliche Beeinträchtigungen von Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt verbunden. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholungseignung Der Erhalt der randlichen Eingrünung und von das Gebiet prägenden Bäumen, die Gestaltung eines kleinen Quartiersparkes sowie Baumpflanzungen werden sich positiv auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung auswirken. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung Die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf Mensch, Gesundheit und Bevölkerung sind von geringer Erheblichkeit. Das geplante Quartier bedingt eine Erhöhung der verkehrsbedingten Immissionen, die aber durch Begrünungsmaßnahmen verringert werden kann. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Mit dem Bebauungsplan sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter verbunden. Gutachten Orientierende Untersuchung; Ingenieurbüro für Baugrund Siegfried JACOBI mit Aussagen zur Altlastensituation im Plangebiet mit einer Risikobewertung in Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Mensch und Grundwasser sowie ggf. notwendige Handlungsschritte in Bezug auf die Bebauung der Fläche u. a. zu Wohnzwecken. Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – Schallschutz gegenüber Außenlärm zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in ein Wohnhaus (MFH), Erfurter Landstraße 39 in 99867 Gotha, Flur 33, Flurstück 66/1 mit Angaben zum zu erwartenden Außenlärm durch Straßen-, Schienen und Gewerbelärm an den Fassaden, sowie Angaben zu der erforderlichen Schalldämmung der Fenster des Gebäudes. Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 24.1 der Stadt Gotha „Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße“ in 99867 Gotha mit Aussagen zum auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslärm, möglichen Schallschutzmaßnahmen sowie Empfehlungen für textliche Festsetzungen. Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarfsanalyse Kreisstadt Gotha 2040; P&P – Prognose und Planung mit einer Analyse der Bevölkerungs-, Haushalts- und Wohnungsmarktentwicklung der Stadt Gotha sowie darauf aufbauend Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs bis zum Jahr 2040. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27.05.2025- Aussagen zur Einhaltung der Grundsätze „Innen- vor Außenentwicklung“ und „Nachnutzung vor Flächenneuninanspruchnahme“, – Hinweis auf fehlende Aussagen zum gesamtstädtischen Wohnungsbedarf, – Hinweis zur Beachtung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB, – Hinweise zur Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO, – Hinweise zu Belangen des Immissionsschutzes aufgrund der angrenzenden Gewerbenutzungen, der südlich des Plangebietes verlaufende Erfurter Landstraße sowie der am östlichen Rand des Plangebietes verlaufenden Bahnstrecke. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 06.06.2025 und 12.06.2025 – Befürwortung der Reaktierung eines im Brachflächenkataster des Landkreises Gotha erfassten Areals, – Hinweise zu in der Planbegründung formulierten Aussagen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, – Hinweis zur Beachtung der Ausrichtung der Planung baulicher Anlagen und Gebäude auf das Ziel der Klimaneutralität sowie der Vorgaben zum klimaneutralen Gebäudebestand gemäß § 9 ThürKlimaG, – Hinweis auf die Berücksichtigung von Anpassungsmaßnahmen an Klimawandelfolgen, – Empfehlung der Beachtung des Radverkehrskonzepts für den Landkreis Gotha, – Hinweise zur Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO, – Empfehlung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Schutzgut „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ im Umweltbericht im Zusammenhang mit den Belangen des Immissionsschutzes, – Hinweise zur gesetzlich geschützten Streuobstwiese, – Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, – Hinweis zur Abgrenzung des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, – Hinweis zur Anwendung der Baumschutzsatzung, – Hinweis zur Ergänzung des vorhandenen Baumkatasters im Umweltbericht, – Hinweise zum Rotmilanhorst, – Forderung zur Erstellung eines Bauverträglichkeitsgutachtens zum Altbaumbestand, – Hinweis zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, – Hinweis auf die Anzeigepflicht beim Umgang mit, – Hinweise zur Entsorgung mineralischer Abfälle, – Forderungen zu Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung, Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 09.05.2025 – Hinweis zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf nicht landwirtschaftlichen Flächen. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 27.05.2025 – Hinweis auf Deponien in der Umgebung des Plangebietes, – Hinweise zur Einhaltung von Schallimmissionswerten – Hinweise zum Boden im Plangebiet. Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 14.05.2025 – Hinweis auf die durch den Bahnbetrieb entstehenden Emissionen, – Hinweise zu Baumpflanzungen. Stellungnahme des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 28.05.2025 – Aussagen zur Erschließungssituation des Plangebietes, – Hinweise zur Planung des Entwässerungssystems. Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 06.05.2025 – Hinweis zur Ergänzung einer „solaren Baupflicht“ für Dachflächen. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 05.06.2025 – Hinweise zum Umgang mit Baumbestand. Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V. vom 27.05.2025 – Zustimmung zum Verbot der Anlage von Schottergärten, – Hinweise zum Artenschutz und zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, – Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. gez. Knut Kreuch Oberbürgermeister
Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat 3. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24.1 Urbanes Gebiet ‚Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße‘ der Stadt Gotha sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Gotha, an der Nordseite der Erfurter Landstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5,2 Hektar und umfasst in der Flur 33 der Gemarkung Gotha die Flurstücke 66/1 und 67 und zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen die Flurstücke 47/3 und 47/4 sowie in der Flur 20 der Gemarkung Gotha eine Teilfläche des Flurstücks 10 (Straßenparzelle der Erfurter Landstraße). Die Lage des Plangebiets ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24.1 Urbanes Gebiet ‚Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße‘ mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09. März 2026 bis 10. April 2026 im Internet veröffentlicht und können nachstehend eingesehen werden. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha während der der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklungsamt@gotha.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z. B. postalisch, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Aus dem Umweltbericht Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche Durch Nutzung eines anthropogen vorgeprägten Standorts sind die geplanten zusätzlichen Bodenversiegelungen als gering bis mäßig erhebliche Auswirkungen auf den Boden einzustufen. Die Reaktivierung der Brache hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. Angaben zum Schutzgut Wasser Aufgrund der Erhöhung des Versiegelungsgrades ist mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser zu rechnen, die als nicht erheblich beurteilt wird. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Erhebliche Beeinträchtigungen des lokalen Klimas sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Mit dem Bebauungsplan sind mäßig erhebliche Beeinträchtigungen von Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt verbunden. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholungseignung Der Erhalt der randlichen Eingrünung und von das Gebiet prägenden Bäumen, die Gestaltung eines kleinen Quartiersparkes sowie Baumpflanzungen werden sich positiv auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung auswirken. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung Die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf Mensch, Gesundheit und Bevölkerung sind von geringer Erheblichkeit. Das geplante Quartier bedingt eine Erhöhung der verkehrsbedingten Immissionen, die aber durch Begrünungsmaßnahmen verringert werden kann. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Mit dem Bebauungsplan sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter verbunden. Gutachten Orientierende Untersuchung; Ingenieurbüro für Baugrund Siegfried JACOBI mit Aussagen zur Altlastensituation im Plangebiet mit einer Risikobewertung in Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Mensch und Grundwasser sowie ggf. notwendige Handlungsschritte in Bezug auf die Bebauung der Fläche u. a. zu Wohnzwecken. Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – Schallschutz gegenüber Außenlärm zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in ein Wohnhaus (MFH), Erfurter Landstraße 39 in 99867 Gotha, Flur 33, Flurstück 66/1 mit Angaben zum zu erwartenden Außenlärm durch Straßen-, Schienen und Gewerbelärm an den Fassaden, sowie Angaben zu der erforderlichen Schalldämmung der Fenster des Gebäudes. Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 24.1 der Stadt Gotha „Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße“ in 99867 Gotha mit Aussagen zum auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslärm, möglichen Schallschutzmaßnahmen sowie Empfehlungen für textliche Festsetzungen. Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarfsanalyse Kreisstadt Gotha 2040; P&P – Prognose und Planung mit einer Analyse der Bevölkerungs-, Haushalts- und Wohnungsmarktentwicklung der Stadt Gotha sowie darauf aufbauend Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs bis zum Jahr 2040. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27.05.2025- Aussagen zur Einhaltung der Grundsätze „Innen- vor Außenentwicklung“ und „Nachnutzung vor Flächenneuninanspruchnahme“, – Hinweis auf fehlende Aussagen zum gesamtstädtischen Wohnungsbedarf, – Hinweis zur Beachtung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB, – Hinweise zur Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO, – Hinweise zu Belangen des Immissionsschutzes aufgrund der angrenzenden Gewerbenutzungen, der südlich des Plangebietes verlaufende Erfurter Landstraße sowie der am östlichen Rand des Plangebietes verlaufenden Bahnstrecke. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 06.06.2025 und 12.06.2025 – Befürwortung der Reaktierung eines im Brachflächenkataster des Landkreises Gotha erfassten Areals, – Hinweise zu in der Planbegründung formulierten Aussagen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, – Hinweis zur Beachtung der Ausrichtung der Planung baulicher Anlagen und Gebäude auf das Ziel der Klimaneutralität sowie der Vorgaben zum klimaneutralen Gebäudebestand gemäß § 9 ThürKlimaG, – Hinweis auf die Berücksichtigung von Anpassungsmaßnahmen an Klimawandelfolgen, – Empfehlung der Beachtung des Radverkehrskonzepts für den Landkreis Gotha, – Hinweise zur Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO, – Empfehlung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Schutzgut „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ im Umweltbericht im Zusammenhang mit den Belangen des Immissionsschutzes, – Hinweise zur gesetzlich geschützten Streuobstwiese, – Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, – Hinweis zur Abgrenzung des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, – Hinweis zur Anwendung der Baumschutzsatzung, – Hinweis zur Ergänzung des vorhandenen Baumkatasters im Umweltbericht, – Hinweise zum Rotmilanhorst, – Forderung zur Erstellung eines Bauverträglichkeitsgutachtens zum Altbaumbestand, – Hinweis zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, – Hinweis auf die Anzeigepflicht beim Umgang mit, – Hinweise zur Entsorgung mineralischer Abfälle, – Forderungen zu Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung, Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 09.05.2025 – Hinweis zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf nicht landwirtschaftlichen Flächen. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 27.05.2025 – Hinweis auf Deponien in der Umgebung des Plangebietes, – Hinweise zur Einhaltung von Schallimmissionswerten – Hinweise zum Boden im Plangebiet. Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 14.05.2025 – Hinweis auf die durch den Bahnbetrieb entstehenden Emissionen, – Hinweise zu Baumpflanzungen. Stellungnahme des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 28.05.2025 – Aussagen zur Erschließungssituation des Plangebietes, – Hinweise zur Planung des Entwässerungssystems. Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 06.05.2025 – Hinweis zur Ergänzung einer „solaren Baupflicht“ für Dachflächen. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 05.06.2025 – Hinweise zum Umgang mit Baumbestand. Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V. vom 27.05.2025 – Zustimmung zum Verbot der Anlage von Schottergärten, – Hinweise zum Artenschutz und zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, – Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. gez. Knut Kreuch Oberbürgermeister
Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online