Personalausweis wegen Diebstahl beantragen https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/387/personalausweis_wegen_diebstahl_beantragen.html
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Flächennutzungsplan Stadt Gotha – Fortschreibung 2040 Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung vom 20.09.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Gotha fortzuschreiben (10. Änderung). Anlass der Fortschreibung ist die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der kommenden Jahre strategisch zu steuern und den Flächennutzungsplan an aktuelle rechtliche, ökologische und strukturelle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Gesamtfortschreibung umfasst unter anderem folgende Themenfelder: Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen Gewerbe- und Industrieflächen Verkehrs- und Infrastrukturflächen Freiraum, Landschaft und Umweltbelange Klimaschutz, Energie und nachhaltige Entwicklung Anpassung an demografische und wirtschaftliche Veränderungen Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen im Internet. Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026 nachfolgend zur Einsicht bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha im Raum 307 während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr aus und können dort eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur oben angeführten Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: stadtentwicklungsamt@gotha.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Planverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Knut Kreuch Oberbürgermeister
Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online
Flächennutzungsplan Stadt Gotha – Fortschreibung 2040 Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung vom 20.09.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Gotha fortzuschreiben (10. Änderung). Anlass der Fortschreibung ist die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der kommenden Jahre strategisch zu steuern und den Flächennutzungsplan an aktuelle rechtliche, ökologische und strukturelle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Gesamtfortschreibung umfasst unter anderem folgende Themenfelder: Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen Gewerbe- und Industrieflächen Verkehrs- und Infrastrukturflächen Freiraum, Landschaft und Umweltbelange Klimaschutz, Energie und nachhaltige Entwicklung Anpassung an demografische und wirtschaftliche Veränderungen Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen im Internet. Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026 nachfolgend zur Einsicht bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha im Raum 307 während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr aus und können dort eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur oben angeführten Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: stadtentwicklungsamt@gotha.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Planverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Knut Kreuch Oberbürgermeister
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Bekanntmachungen erfolgen laut Hauptsatzung der Stadt Gotha, § 14, ausschließlich online
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