Amtliche Bekanntmachung Planverfahren zur Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Sondergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“ der Stadt Gotha https://www.gotha.de/de/oeffentliche-auslegungen/planverfahren-zur-aufstellung-der-9-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-fuer-den-bereich-sondergebiet-erneuerbare-energien-gleichenstrasse-der-stadt-gotha.html
hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB Auf Grund des Schreibens des Thüringer Landesverwaltungsamt vom 27.02.2025 muss die Öffentlichkeits-beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB aus formellen Gründen erneut durchgeführt werden, da insbesondere bei der Bekanntmachung der Hinweis zu den bislang bereits vorliegenden und mit auszulegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nicht erfolgt ist. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,7 km östlich des Stadtzentrums zwischen der Bahntrasse Gotha-Leinefelde und den Gärten westlich der Gleichenstraße sowie südlich der Weimarer Straße und nördlich der Salzgitterstraße. Es umfasst eine Fläche von ca. 3 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Im Bereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 33 „Sondergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“ aufgestellt werden. Dieser Bebauungsplan kann aber aus den Darstellungen des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes nicht entwickelt werden. Aus diesem Grund erfolgt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel der Planung ist es, im Bereich der Sonderbaufläche Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zu errichten, um dem Grundsatz einer umweltverträglichen Energieversorgung, der Luftreinhaltung sowie dem Klimaschutz besser zu entsprechen. Die überarbeiteten Planunterlagen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Sondergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und der textlichen Darstellung sowie der Begründung mit den Anlagen, dem Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Stadt Gotha wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom 10. November 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025 nachfolgend zur öffentlichen Einsichtnahme gemäß § 3 (2) BauGB bereitgestellt. Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Stadtentwicklungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o. a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: stadtentwicklungsamt@gotha.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Planverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss ge-troffen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Zu den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören folgende umweltbezogenen Informa-tionen: Aus dem Umweltbericht zur 9. Flächennutzungsplanänderung 1. Angaben zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere und Biologische Vielfalt, 2. Angaben zu den Schutzgütern Fläche & Boden, 3. Angaben zum Schutzgut Wasser, 4. Angaben den Schutzgütern Klima und Luft, 5. Angaben zum Schutzgut Landschaft 6. Angaben zum Schutzgut Mensch 7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Artenschutzfachbeitrag (Verfasser: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen, August 2025) Aus dem Konzept zur Standortsuche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Gotha (I-PU GmbH, Erfurt, April 2013) und die Überarbeitung der Standortanalyse zur Ermittlung von Vorzugsflächen für PV-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Gotha (IPU GmbH, Erfurt, Dezember 2023). Aus dem bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Berufs- und Naturschutzverbände und Nachbargemeinden) zu den Themen: 1. Grünzug entlang der Bahntrasse (Landratsamt GTH – Untere Naturschutzbehörde, 06.03.2020) 2. externe Ausgleichsmaßnahmen (Landratsamt GTH- Untere Bodenschutzbehörde, 06.03.2020; NABU, 03.03.2020; Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V., 02.03.2020) 3. angrenzende Kleingartenanlagen (Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., 06.03.2020) 4. vorhandene Gehölze (Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., 06.03.2020; NABU, 03.03.2020) 5. Schutz von Brutvögeln (Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., 06.03.2020; NABU, 03.03.2020) 6. Grünflächenpflege unter den Modultischen (Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., 06.03.2020) 7. Gestaltung der Umzäunung (Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., 06.03.2020 & 13.09.2023) 8. Maßnahmen bei Beschädigungen der Module, welche insbesondere im verbindlichen Bauleitplanverfahren und der späteren Umsetzung der Vorhaben zu berücksichtigen sind, mit eingesehen werden. (TEN, 13.02.2020; Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., 06.03.2020; Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landgemeinden, 19.02.2020) Aus dem Blendgutachten vom 1. März 2022 zum B-Plan Verfahren Nr. 33 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Gleichenstraße“ Knut Kreuch Oberbürgermeister
Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online
