Ausnahmegenehmigungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Ausnahmegenehmigungen-nach-dem-Lebensmittel-und-Futtermittelgesetzbuch-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4994.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Ihr Lebensmittel weicht von den hiesigen Rechtsvorschriften ab? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, um es dennoch in Deutschland herstellen, behandeln und in Verkehr bringen zu können. Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie beim Bundesamt fÃŒr …
Verfahrensablauf Sie können die Ausnahmegenehmigung online Ìber das Bundesportal
