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Festsetzungen von Veranstaltungen nach Titel IV GewO | Stadt Bochum

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Wer ein Volksfest, eine Messe, Ausstellung, einen Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.
Rechtsgrundlage: § 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) Welche Online-Dienste