Kennzeichnung unverpackter Waren | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/kennzeichnung-unverpackter-waren
Auch für frisches Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt und ofenfrische Brote an der Bäckertheke gilt eine Kennzeichnungspflicht.
„geschwärzt“: Bei Oliven, die mit Eisenverbindungen geschwärzt wurden.