Arbeiten im Ausland | AOK https://www.aok.de/pk/leistungen/ausland/arbeiten-im-ausland/
Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich in dem Land krankenversichern, in dem sie beschäftigt sind. Handelt es sich um eine Entsendung, können AOK-Versicherte bei ihrer Kasse bleiben.
Mit der Türkei, Tunesien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien