Regulierung unter REACH- & CLP-VO und Stockholmer Übereinkommen | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/76566
Einige marktrelevante PFAS mit besorgniserregenden Eigenschaften werden durch die europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien oder die Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) reguliert.
Das UBA hat zusammen mit weiteren nationalen Behörden Deutschlands, der Niederlande
