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Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/12018

Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg
Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. 25.03.2025 665 Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen

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