Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (ehem. Gestattung) – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren/anzeige_voruebergehender_gaststaettenbetrieb
Sonstiges: Wird Musik über Lautsprecheranlagen abgespielt oder vor Ort musiziert
