Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Hainholz" https://www.karstwanderweg.de/publika/verord/hainholz2020.htm
Au-, Sumpf- und Bruchwälder, Moore) grundsätzlich unzulässig.
Au-, Sumpf- und Bruchwälder, Moore) grundsätzlich unzulässig.
um einen lokalen Ausdruck zu benutzen – dunklen "Tannen"- Wälder, an ausgedehnte Moore
nachhaltigen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind unzulässig: Moore
liegt die Besonderheit, denn Steinkohlelagerstätten entstehen normalerweise aus Mooren
dieser Niederungen begann bereits im frühen Tertiär und führte zur Entstehung von Mooren
Von Erstaufforstungen ausgeschlossen sind, Heiden, Moore, Binnendünen, Wiesentäler