Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/110705.html
Für die zeitweiligen Überlassung der Räume in den Bürgerhäusern werden Entgelte (Miete) im Rahmen der Betreiber- und Nutzungsordnung erhoben. Die Miethöhe ist in der Anlage festgelegt.
Bürgerbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligungen Planfeststellungsverfahren Erfurter Modell