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Erprobungsparagraf tritt in Kraft: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/erprobungsparagraf-tritt-in-kraft-1

Der sogenannte Erprobungsparagraf ist ab 9. Dezember 2023 geltendes Recht. Damit können Träger von Kindertageseinrichtungen passende Lösungen entwickeln und erproben, um den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Kita-Personals gerecht zu werden.
Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und neue Modelle

Grundbildungsnetzwerk am Bodensee sichert Fachkräftepotenzial: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/grundbildungsnetzwerk-am-bodensee-sichert-fachkraeftepotenzial-1

Ein neues Grundbildungsnetzwerk am Bodensee soll den beruflichen Aufstieg gering qualifizierter Erwachsener ermöglichen und damit das Fachkräftepotenzial im Land erhöhen.
Nach zwei Jahren wird Bilanz gezogen und eine Übernahme des Modells durch andere