Erprobungsparagraf tritt in Kraft: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/erprobungsparagraf-tritt-in-kraft-1
Der sogenannte Erprobungsparagraf ist ab 9. Dezember 2023 geltendes Recht. Damit können Träger von Kindertageseinrichtungen passende Lösungen entwickeln und erproben, um den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Kita-Personals gerecht zu werden.
Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und neue Modelle
