Selbstkontrollen | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/selbstkontrollen/
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle stärken die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter und verbessern die Möglichkeiten der Vorabkontrolle. Die KJM erkennt solche Einrichtungen gemäß dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ an und überprüft, ob sich deren Entscheidungen im Rahmen des rechtlichen Beurteilungsspielraums bewegen.
B. der Fall sein, wenn eine Selbstkontrolleinrichtung bei der Prüfung eines Falles Verfahrensfehler begangen









