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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/sexuelle-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Das SBGG erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet.
Bundesportal für Beratungsstellen gibt es nicht, allerdings wird auf die nachfolgende Webseite hingewiesen: https