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EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/101828

In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.
sechs perfluorierten Kohlenstoffatomen verwendet werden, gelten 10 ⁠ppm⁠ (parts per million

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EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/eu-beschraenkt-die-verwendung-von-c9-c14-pfca

In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.
sechs perfluorierten Kohlenstoffatomen verwendet werden, gelten 10 ⁠ppm⁠ (parts per million

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