Errichtungsabkommen – Kulturstiftung https://www.kulturstiftung.de/errichtungsabkommen/
Am 4. Juni 1987 unterzeichneten die Regierungschefs der bundesrepublikanischen Länder das Gründungsabkommen für ihre gemeinsame Stiftung zur Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur.
. § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Stiftungssatzung) und jährlich mindestens 10 Millionen DM