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Vorauswahl im Bewerbungsverfahren „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/vorauswahl-kulturhauptstadt-europas-2025/

Die Städte Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim wurden für die zweite Runde im Bewerbungsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ empfohlen. Das Urteil der unabhängigen europäischen Jury muss nun noch vom Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz gebilligt werden, dann können die Städte bis zum Sommer 2020 ihr Bewerbungskonzept weiterentwickeln und konkretisieren. Welche Stadt im Jahr 2025 den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ tragen darf, entscheidet sich im Herbst 2020.
Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen

Kulturerbe bewahren und überliefern – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/kulturerbe-bewahren-und-ueberliefern/

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, zur Bewahrung national wertvollem Kulturguts als Verpflichtung und der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes; erschienen in der September/Oktober Ausgabe 2015 von „Politik & Kultur“, der Zeitung des Deutschen Kulturrates.
, denn für unsere Erwerbungsförderungen steht uns jährlich nur ein Etat von 6,5 Millionen