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„Wir lassen Kulturschaffende nicht allein“ – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/wir-lassen-kulturschaffende-nicht-allein/

Was bedeutet die Corona-Pandemie für kulturelle Einrichtungen und die Kulturpolitik? Über Kulturförderung, Onlinekultur und eine neue Solidarität in Zeiten von Corona äußert sich Bernd Sibler, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz und Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Freistaat allein hilft den Betroffenen mit einem Kultur-Rettungsschirm in Höhe von 200 Millionen

Vorauswahl im Bewerbungsverfahren „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/vorauswahl-kulturhauptstadt-europas-2025/

Die Städte Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim wurden für die zweite Runde im Bewerbungsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ empfohlen. Das Urteil der unabhängigen europäischen Jury muss nun noch vom Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz gebilligt werden, dann können die Städte bis zum Sommer 2020 ihr Bewerbungskonzept weiterentwickeln und konkretisieren. Welche Stadt im Jahr 2025 den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ tragen darf, entscheidet sich im Herbst 2020.
Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen

Chemnitz soll „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland werden – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/kulturhauptstadt-europas-2025-in-deutschland/

Im Wettbewerbsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland hat sich Chemnitz durchgesetzt. Das hat die Vorsitzende der mit der Entscheidung beauftragten unabhängigen europäischen Jury, Sylvia Amann, bekanntgegeben. Die Ernennung zur Kulturhauptstadt aufgrund der Jury-Empfehlung erfolgt nun bis Jahresende durch die Kulturministerkonferenz im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters. Verantwortlich für die praktische Durchführung des nationalen Auswahlverfahrens ist die Kulturstiftung der Länder im Auftrag der Kultusministerkonferenz.
Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen