3.2.2. Anführungen anderer Rechtsakte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.2-referring-to-other-acts&lang1=de
Der Verweis auf einen anderen Rechtsakt variiert, je nachdem, ob er in einem Titel, in Bezugsvermerken oder in Erwägungsgründen, Artikeln und Anhängen angeführt wird.
Euro und Cent Schreibregeln für Währungsbezeichnungen Zahlengruppen Million