Wie Ärztinnen und Ärzte werben dürfen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/wie-aerztinnen-und-aerzte-werben-duerfen-55121
Arztpraxen dürfen werben, aber mit sachlichen, berufsbezogenen Informationen. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist verboten. Auch Lockangebote mit „Deals“ oder selbst kreierte Berufsbezeichnungen sind nicht zulässig.
Interessenkonflikt zwischen den Persönlichkeitsrechten der Behandelnden und der Meinungsfreiheit
