Von Sebastian Bock (Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten), Maximilian Lorenz, Lars Reisner und Christian Weis (alle Deutscher Bundesjugendring)Die Begriffe „Neutralitätsgebot“ oder „Neutralitätspflicht“ geistern durch die Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere der außerschulischen Jugendbildung. Sie werden gerade von rechten Akteuren politisch instrumentalisiert und von Verwaltungen unsachgemäß angewendet. Damit verunsichern und bedrohen sie Jugendverbände und -ringe und damit auch die Jugendgruppen und -initiativen vor Ort, die als selbstorganisierte Akteure mit politischen Interessen, mit Werten und Haltung handeln und wirken. Unsicherheit und Angst schränken diese Akteure ein, sie behindern Widerspruch, Kritik und damit letztlich das demokratische Miteinander. Richtig ist: Grundsätzlich gibt es kein parteipolitisches Neutralitätsgebot für Jugendverbände und -ringe und auch nicht für andere nicht-staatliche Organisationen. Was Organisationen beachten müssen, die als gemeinnützig anerkannt sind, wird in einem weiteren Artikel in diesem Heft ausgeführt unter dem Titel: „Lasst euch nicht verunsichern: Wie Jugendverbände und -ringe klar politische Haltung zeigen und gemeinnützig bleiben“
Auch sie sind Träger von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) oder der