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Abwägung mit Grundrechten – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/abwaegung-mit-grundrechten/abwaegung-mit-grundrechten-175578

Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsäußerungsfreiheit sind grundgesetzlich (Artikel 5, Abs. 1 und 3 Grundgesetz (GG)) geschützt. Um diese Freiheiten einerseits zu garantieren und andererseits mit der ebenfalls im Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2, Abs. 1 GG) verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang zu bringen, hat der Gesetzgeber ein differenziertes Regelwerk geschaffen, das den unterschiedlichen Grad der Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198; 230) konkretisiert: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Nilani Möhrle übernimmt Prüfstellenvorsitz – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/nilani-moehrle-uebernimmt-pruefstellenvorsitz-267798

Die für die Prüfstelle zuständige Referatsleiterin Nilani Möhrle (40) übernimmt ab sofort den Vorsitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Prüfstelle entscheidet über die Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien, den sogenannten Index.
Jugendschutz und den gesetzlich verankerten Grundrechten, wie zum Beispiel der Kunst- und Meinungsfreiheit