Dein Suchergebnis zum Thema: Meinungsfreiheit

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Abwägung mit Grundrechten

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/abwaegung-mit-grundrechten/abwaegung-mit-grundrechten-175578

Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsäußerungsfreiheit sind grundgesetzlich (Artikel 5, Abs. 1 und 3 Grundgesetz (GG)) geschützt. Um diese Freiheiten einerseits zu garantieren und andererseits mit der ebenfalls im Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2, Abs. 1 GG) verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang zu bringen, hat der Gesetzgeber ein differenziertes Regelwerk geschaffen, das den unterschiedlichen Grad der Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198; 230) konkretisiert: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Debatte um Social-Media-Verbot: Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/debatte-um-social-media-verbot-junge-menschen-haben-ein-recht-auf-digitale-teilhabe-251386

In Australien wurde ein Gesetz verabschiedet, das für bestimmte Social-Media-Plattformen eine Altersgrenze von 16 Jahren vorsieht. Die Bundezentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) verfolgt auf der Grundlage deutschen und europäischen Rechts einen anderen Ansatz und stellt die digitalen Kinderrechte und Anbietervorsorgepflichten in den Mittelpunkt.
Spruchpraxis gibt wichtige Orientierung im Spannungsfeld Jugendschutz und Kunst- und Meinungsfreiheit

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – BzKJ-Fachtagung in Berlin: Von der Prüfstelle zur KidD – Kinderrechte im digitalen Zeitalter zukunftssicher gestalten

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/bzkj-fachtagung-in-berlin-von-der-pruefstelle-zur-kidd-kinderrechte-im-digitalen-zeitalter-zukunftssicher-gestalten-245470

Die Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ führte am 19.09.2024 in Berlin mehr als 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand neben dem 70-jährigen Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien die Vorstellung der neu gegründeten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).
Verunsicherung darüber, wann Inhalte auf Plattformen gelöscht werden sollten und wann die Meinungsfreiheit