Geltendes Datenschutzrecht greift zu kurz | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/geltendes-datenschutzrecht-greift-zu-kurz
BGH erklärt Einwilligungsklausel von HappyDigits für wirksam – vzbv fordert generelles Opt-in
UWG), wonach die Einwilligung in die Verwendung von Daten im Wege elektronischer Medien
