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Persönlichkeitsrechte – Landesanstalt für Medien NRW

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Jeder Einzelne hat das Recht, selbst zu bestimmen, wie er sich anderen oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellt. Im Fernsehen sind beispielsweise Äußerungen, die Sie im privaten Umfeld oder im Rahmen eines Interviews machen, durch das Recht am gesprochenen Wort geschützt.
müssen Sie sich im Streitfall an ein Zivilgericht wenden, die Landesanstalt für Medien