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Zertifizierung – Landesanstalt für Medien NRW

https://www.medienanstalt-nrw.de/medienorientierung/partizipation/zertifizierung.html

Wer in NRW Bürgerfunk machen möchte, muss nachweisen, daß er an einer besonderen Qualifizierungsmaßnahme – einem sogenannten Zertifizierungskurs – teilgenommen hat. Das heißt, jeder muss die Verantwortung dafür tragen können, dass der Bürgerfunkbeitrag nicht gegen geltendes Recht verstößt.
B. durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Landesanstalt für Medien NRW

Persönlichkeitsrechte – Landesanstalt für Medien NRW

https://www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/recht-und-aufsicht/fernsehen/aufsicht-im-fernsehen/persoenlichkeitsrechte.html

Jeder Einzelne hat das Recht, selbst zu bestimmen, wie er sich anderen oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellt. Im Fernsehen sind beispielsweise Äußerungen, die Sie im privaten Umfeld oder im Rahmen eines Interviews machen, durch das Recht am gesprochenen Wort geschützt.
müssen Sie sich im Streitfall an ein Zivilgericht wenden, die Landesanstalt für Medien