Publikationen – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen
Jugendmedienschutz vor. 03.12.2019 BzKJ-Publikation Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Jugendmedienschutz vor. 03.12.2019 BzKJ-Publikation Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Für Fernsehen und Radio verwendet der Gesetzgeber den einheitlichen Begriff „Rundfunk“. Die für den Rundfunk geltenden Jugendschutzbestimmungen sind im Wesentlichen im…
Ferner zählen dazu insbesondere auch Medien, die bereits in die Liste der jugendgefährdenden
Für Fernsehen und Radio verwendet der Gesetzgeber den einheitlichen Begriff „Rundfunk“. Die für den Rundfunk geltenden Jugendschutzbestimmungen sind…
Ferner zählen dazu insbesondere auch Medien, die bereits in die Liste der jugendgefährdenden
Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) bewertet den Entwurf der EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als Fortschritt auf europäischer Ebene zur konsequenten Durchsetzung von Anbieterpflichten im Netz.
(BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien
Am 14. Mai 2025 feiert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ihren ersten Jahrestag. Die KidD blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück: Sie hat rund 70 Verfahren eingeleitet, Anbieter reagieren – auch über nationale Grenzen hinaus.
(BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien
Wie können junge Menschen vor Cybergrooming, Sextortion oder Deepfakes geschützt werden? Welche Rolle spielt dabei Künstliche Intelligenz (KI)? Diese und weitere Fragen diskutierte die Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene am 26. Februar 2025 in einem Online-Roundtable der ZUKUNFTSWERKSTATT der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
(BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien
Zu seiner konstituierenden Sitzung der zweiten Amtsperiode ist der Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) am 27. und 28. März 2025 in Berlin zusammengekommen. In diesem finden die Interessen von jungen Menschen besondere Berücksichtigung: Zwei ordentliche Plätze nehmen Jugendliche ein. Die BzKJ setzt damit als erste Bundesoberbehörde die Kinderrechte auf Beteiligung und Mitsprache um.
(BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien
Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsäußerungsfreiheit sind grundgesetzlich (Artikel 5, Abs. 1 und 3 Grundgesetz (GG)) geschützt. Um diese Freiheiten einerseits zu garantieren und andererseits mit der ebenfalls im Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2, Abs. 1 GG) verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang zu bringen, hat der Gesetzgeber ein differenziertes Regelwerk geschaffen, das den unterschiedlichen Grad der Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
So dürfen Medien nicht allein wegen ihres politischen, sozialen, religiösen oder
Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsäußerungsfreiheit sind grundgesetzlich geschützt. Um diese Freiheiten einerseits zu garantieren und andererseits mit der ebenfalls im Grundgesetz verankerten…
So dürfen Medien nicht allein wegen ihres politischen, sozialen, religiösen oder
Was Dein Kind mit Medien macht und Gutes Aufwachsen mit Medien sowie die Bundeszentrale