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BMJV – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion

https://www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/_functions/teaser_3_rechtspruefung.html?nn=18786

Das BMJV ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts. Es ist zudem zuständig für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, d.h. für eine verständliche Gesetzessprache.
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BMJV – Homepage – Rechtssicherheit als Verfassungsprinzip

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/_doc/Teaser_Rechtssicherheit.html?nn=17120

Ein wesentliches Element von Rechtsstaatlichkeit ist das Prinzip der Rechtssicherheit. Ausprägungen des Prinzips der Rechtssicherheit sind beispielsweise der Bestimmtheitsgrundsatz, das Gebot der Rechtsklarheit und der Vertrauensschutz.
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BMJV – Homepage – Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/_doc/Teaser_Rechtsstaatsprinzip.html?nn=17120

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Dies umfasst eine Vielzahl einzelner Regeln, Grundsätze und Gebote, die zusammen eine rechtsstaatliche Ordnung in unserem Land schaffen. Doch was bedeutet es eigentlich im Einzelnen, wenn man vom Rechtsstaatsprinzip spricht?
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BMJV – Homepage – Der Bund und die Länder

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/_doc/Teaser_Bund_Laender.html

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik in Bund und Länder gegliedert ist (Bundesstaatsprinzip). Bund und Länder haben hierbei eigene Zuständigkeiten und Aufgaben, die im Grundgesetz geregelt sind.
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https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/_doc/Teaser_Bund_Laender.html?nn=17120

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik in Bund und Länder gegliedert ist (Bundesstaatsprinzip). Bund und Länder haben hierbei eigene Zuständigkeiten und Aufgaben, die im Grundgesetz geregelt sind.
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