Supermarkt muss für Saft zum Selbstabfüllen den Grundpreis angeben | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/supermarkt-muss-fuer-saft-zum-selbstabfuellen-den-grundpreis-angeben
vzbv klagt erfolgreich gegen Edeka Südwest Stiftung & Co. KG
KG Quelle: WavebreakMediaMicro – AdobeStock Im Edeka-Markt wurde Orangensaft zum