Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels nicht intransparent | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/lebensmittel/teilnahmebedingungen-eines-gewinnspiels-nicht-intransparent-83348
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 15.03.2022, 3-08 O 3/22 Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Unsere Beanstandung intransparenter Teilnahmebedingungen ist das Gericht nicht gefolgt.
, aber in einem Drop Down Menü konnte der Verbraucher auch „online-Händler“ als Markt
