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https://www.umweltbundesamt.de/node/96674?listpart=4

Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
Abschnitt) des Einwegkunststofffondsgesetzes (Gesetzesverkündung) erstmals auf dem Markt

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Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
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Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
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Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
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Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
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https://www.umweltbundesamt.de/node/96674?listpart=6

Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
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Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Unter anderem sollen Hersteller dafür Verantwortung übernehmen, dass sie mit dem Inverkehrbringen solcher Produkte einen wesentlichen Verursachungsbeitrag für das achtlose Wegwerfen ihrer Produkte in die Umwelt leisten.
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