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VSG ‚Saaletal Wettin‘ e.V.

https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/vereinsuebersicht/4610,1020,1.html

Die VSG „Saaletal“ Wettin e. V. ist ein kleiner Sportverein, der im Breiten- und Freizeitsport aktiv ist. Die moderne Mehrzweckhalle in Wettin bietet dafür beste Voraussetzungen. Im Vordergrund stehen die Freude an Spiel und Bewegung, Gesundheit und Fitness sowie die Pflege sozialer Kontakte. Das gesellige Beisammensein innerhalb der Abteilungen spielt ebenso wie im Rahmen des gesamten Vereins eine große Rolle. In den zehn Abteilungen Aerobic, Badminton, Frauenfitness, Frauengymnastik, Laufen und Fitness, Minikids/Familiensport, Seniorensport, Tischtennis, Volleyball und Walking trainieren ca. 160 Sportbegeisterte unter fachgerechter Anleitung. Dabei werden neben der Sporthalle ebenso der Kraftraum und die freie Natur genutzt. Einige Sportlerinnen und Sportler beteiligen sich an regionalen und überregionalen Laufveranstaltungen. Die Mitglieder der Abteilungen Volleyball und Badminton richten jährlich eigene Turniere aus. Außerdem nehmen sie an Turnieren bei inzwischen freundschaftlich verbundenen Mannschaften anderer Sportvereine erfolgreich teil. Ob Ausdauer, Kraft, Koordination oder allgemeine Beweglichkeit verbessert werden sollen, bei uns seid ihr genau richtig. Kommt einfach zu den Trainingszeiten vorbei und probiert euch aus. Wir freuen uns auf euch. Sport frei!
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Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün

https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/mitglieder-des-stadtrates-der-stadt-wettin-loebejuen/stadtrat-der-stadt-wettin-loebejuen.html

Besetzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün Der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün besteht entsprechend den Festlegungen der §§ 36 und 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün hat der Vorsitzende des Stadtrates nachfolgende Fraktionsbildung bekannt gegeben. AfD-Fraktion Herr Enrico Wald stellv. Fraktionsvorsitzender   Herr Jürgen Wiederhold     3 weitere Sitze unbesetzt         CDU-Fraktion Herr Heinz-Josef Grobbel Fraktionsvorsitzender   Frau Sandra Schubert stellv. Fraktionsvorsitzende   Herr Tizian Taube         Fraktion WG Freiwillige Feuerwehr Herr Herbert Riedel Fraktionsvorsitzender   Herr Mathias Schönborn stellv. Fraktionsvorsitzender   Herr Rolf Topsnick         Fraktion FUBV Wettin-Löbejün Herr Thomas Madl Fraktionsvorsitzender   Herr Paul Tittel stellv. Fraktionsvorsitzender       Fraktion Wettiner Ampel Herr Klaus-Dieter Iffarth Fraktionsvorsitzender   Herr Veit-Kilian Jäger stellv. Fraktionsvorsitzender   Frau Ramona Hoyer         Fraktion WISE Herr Dr. med. Lucas Werner Fraktionsvorsitzender   Herr Paul Deparade stellv. Fraktionsvorsitzender   Frau Annika Jahn     Frau Yvonne Seitenglanz     Zum Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün wurde Herr Heinz-Josef Grobbel gewählt. Zum 1. stellv. Vorsitzenden des Stadtrates wurde Herr Dr. med. Lucas Werner, zum 2. stellv. Vorsitzenden wurde Herr Mathias Schönborn gewählt.    
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Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün

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Besetzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün Der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün besteht entsprechend den Festlegungen der §§ 36 und 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün hat der Vorsitzende des Stadtrates nachfolgende Fraktionsbildung bekannt gegeben. AfD-Fraktion Herr Enrico Wald stellv. Fraktionsvorsitzender   Herr Jürgen Wiederhold     3 weitere Sitze unbesetzt         CDU-Fraktion Herr Heinz-Josef Grobbel Fraktionsvorsitzender   Frau Sandra Schubert stellv. Fraktionsvorsitzende   Herr Tizian Taube         Fraktion WG Freiwillige Feuerwehr Herr Herbert Riedel Fraktionsvorsitzender   Herr Mathias Schönborn stellv. Fraktionsvorsitzender   Herr Rolf Topsnick         Fraktion FUBV Wettin-Löbejün Herr Thomas Madl Fraktionsvorsitzender   Herr Paul Tittel stellv. Fraktionsvorsitzender       Fraktion Wettiner Ampel Herr Klaus-Dieter Iffarth Fraktionsvorsitzender   Herr Veit-Kilian Jäger stellv. Fraktionsvorsitzender   Frau Ramona Hoyer         Fraktion WISE Herr Dr. med. Lucas Werner Fraktionsvorsitzender   Herr Paul Deparade stellv. Fraktionsvorsitzender   Frau Annika Jahn     Frau Yvonne Seitenglanz     Zum Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün wurde Herr Heinz-Josef Grobbel gewählt. Zum 1. stellv. Vorsitzenden des Stadtrates wurde Herr Dr. med. Lucas Werner, zum 2. stellv. Vorsitzenden wurde Herr Mathias Schönborn gewählt.    
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Plötz

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Ortschaft Plötz mit den Ortsteilen Plötz und Kösseln Die erste urkundliche Erwähnung fand Plötz im Jahre 1156. Ursprünglich bestand die slawische Ansiedlung aus zwei Dörfern, Ober- und Unterplötz. Im Jahre 1880 lebten ca. 37 Menschen in Oberplötz und in 80 Menschen in Unterplötz. Entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung von Plötz hatte der Steinkohlebergbau. Markant hierfür sind die weit sichtbare Abraumhalde und das ehemalige Bergwerksgelände des Carl-Moritz-Schachtes. Am Eingang des Geländes erinnert eine Gedenktafel an die fast 600-jährige Bergbautradition in diesem Revier. Im Jahre 1967 wurde das Steinkohlewerk stillgelegt. Bis zur Stilllegung wurden ca. vier Millionen Tonnen Steinkohle abgebaut. Im 2. Weltkrieg wurden viele sowjetische Kriegsgefangene verpflichtet in der Steinkohlegrube zu arbeiten. Der zahlreichen Todesopfer gedenkt ein Ehrenmahl an der Kreisstraße, in unmittelbarer Nähe des Einganges zum Schachtgelände. Anfang der 80er Jahre fand man auf der Abraumhalde das größte libellenähnliche Insekt Deutschlands. Noch bis heute sind auf der Halde Pflanzen- und Insektenfossilien zu entdecken. Neben der Ortschaft Plötz ist der Ortsteil Kösseln dazugehörig. Der Ortsteil Kösseln wurde im Jahre 1156 erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswürdigkeiten:  Europäisches Kulturzentrum, Heilige Madonna Abraumhalde Denkmal Friedrich Wilhelm der IV. Vereine: Plötz-Kösselner Kultur- und Heimatfreunde „Glück Auf“ e.V. Sportverein „Glück Auf“ Plötz e.V. Jugendclub „Glück Auf“ e.V..
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Information für meldepflichtige Personen – Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung

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Ab dem 01.11.2015 wird die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgeber bzw. Eigentümer bei An- oder Abmeldung eingeführt. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person, dies kann auch eine Hausverwaltung sein, der meldepflichtigen Person den Einzug bzw. Auszug innerhalb einer 14-tägigen Frist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Personen, die in ein Eigenheim ziehen, müssen bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abgeben. Gebühr kostenlos Rechtsgrundlage § 19 Bundesmeldegesetz BMG  
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