Bibliotheken dürfen Abholservice anbieten https://www.oebib.de/beitraege/bibliotheken-duerfen-abholservice-anbieten
Der Service „Click & Collect“ wird lt. Kabinettsbeschluss vom 20.1.2021 bei Bibliotheken in Bayern analog zum Handel zugelassen.
. § 12: Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte (1) 4 : 1.